Prüfung der Elektro-Geräte

Im jährlichen Rhythmus müssen alle elektrisch betriebenen Geräte des Ortsverbands überprüft werden. Mehrere Helfer trafen sich, um die diesjährige Prüfung durchzuführen.

Fotos: Dirk Eck (THW Riegelsberg)

Grundlage dieser Prüfung ist GUV-A3 (BGV-A3), wonach die Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen der Länder und des Bundes eine jährliche Überprüfung aller ortsveränderlichen Geräte vorschreiben. Dies betrifft in unserem Ortsverband sämtliche Elektrogeräte (z.B. Bohrmaschinen, Trennschleifer), alle Verlängerungsleitungen (z.B. Kabeltrommel) und die vorhandenen EDV-Geräte.

Die Geräte werden in drei Klassen, Schutzklasse 1 (SK1) Geräte mit Schutzleiter, SK2 Geräte ohne Schutzleiter, welche schutzisoliert sind und SK3, d.h. Geräte mit Schutz- oder Funktionskleinspannung, eingeteilt.

Die Prüfung nach GUV-A3 darf von allen Elektrofachkräften durchgeführt werden. Sofern keine entsprechende Berufsausbildung vorhanden ist, kann beim THW auch ein Fortbildungslehrgang besucht werden, bei welchem die Prüfinhalte im Detail vermittelt werden und die Teilnehmer zur Durchführung der Prüfung qualifiziert. Neben Bernd Zimmer, welcher an diesen Lehrgang teilgenommen hat, sind in unserem Ortsverband Rainer Schampel und Jürgen Rau aufgrund ihrer Ausbildung zu Elektroingenieuren zur Prüfung befähigt.

Diese drei Helfer wurden von mehreren Mitgliedern des Ortsverbands, darunter auch Junghelfern, bei der Prüfung unterstützt.

Die Prüfung beginnt mit einer optischen Kontrolle auf Beschädigungen. Danach werden alle Geräte an den Prüfkoffer angeschlossen, wobei die Messung bestimmter Kenngrößen, wie z.B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom, Schutzleiterstrom durchgeführt werden. Hier müssen definierte Richtwerte eingehalten werden. Der zur Messung notwendige Prüfkoffer wird von der THW-Geschäftsstelle in Saarbrücken vorgehalten und bei Bedarf an die Ortsverbände ausgeliehen. Der letzte Teil der Prüfung stellt die Funktionsprüfung dar.

Jedes Gerät, welches diese Prüfung bestanden hat, erhält eine Prüfplakette, auf welcher der nächste Prüftermin ersichtlich ist. Weiterhin wird das Prüfergebnis schriftlich dokumentiert. Elektrische Geräte dürfen im THW nur bis zum Ablauf der Prüffrist betrieben werden.

Außer einer Kabeltrommel, welche direkt repariert wurde, hat keins der geprüften Geräte einen Mangel gezeigt.





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