Am Samstag, 28.06. kamen im OV Riegelsberg 28 Helferinnen und Helfer aus dem ganzen Saarland aus 9 OV’en zusammen um an einer Grundschulung SVP auf Landesebene teil zu nehmen.
Der ausrichtende OV Riegelsberg stellte allein ein Kontingent von 11 Personen.
Referent und Ausbilder war Sven Heizenröder, seines Zeichens Gefahrgutbeauftragter des Landesverbandes Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
Die Schulung erstreckte sich über den ganzen Tag und gliederte sich grob in 4 Blöcke.
1. Block: gesetzliche Grundlagen
Im ersten Block wurden die gesetzlichen Bestimmungen und ihre Systematik erläutert. Einfach dargestellt beruht das ganze Gefahrgutrecht letztlich auf einer UN-Richtlinie, dem „Orange Book“, das für alle Verkehrsträger, egal ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, Weisungen für den Gefahrguttransport enthält. Diese Grundlage haben die meisten Staaten in nationales Recht umgesetzt. Eine Ausnahme stellt die Luftfahrt dar, wo sich die Fluglinien- und Flughafenbetreiber zusammengeschlossen haben und die Bestimmungen des Orange Book direkt umsetzen.
Im Orange Book sind Bestimmungen enthalten, auf deren Basis gefährliche Güter identifiziert, katalogisiert und letztendlich mit einer vierstelligen UN-Nummer versehen, oder ihr zugeordnet werden. Damit wird auch festgelegt, zu welcher der 9 Gefahrenklassen ein Gut gehört, beispielsweise zu Klasse 1, explosionsgefährlich.
2. Block: ADR-Bestimmungen
Der zweite Block widmete sich dem „Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par Route“ auf gut deutsch „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“, kurz ADR.
Das ADR enthält die besonderen Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut und gilt derzeit in 48 Staaten. Alle 2 Jahre wird es überarbeitet und neu herausgegeben. Wichtig für das THW sind, natürlich außer den oben erwähnten Vorschriften, auch die im ADR festgelegten Freistellungsmöglichkeiten für die Beförderung in begrenzten Mengen, die so genannte 1000 Punkte-Regelung.
Nach der Mittagspause, für die Verpflegung sorgte in gewohnter Güte das Küchenteam des OV, ging es dann frisch gestärkt in die 2. Runde.
3. Block: THW interne Aufgaben der SVP
Die Bestimmungen, die innerhalb des THW zu beherzigen sind, sind in den entsprechenden Richtlinien enthalten (Richtlinien des THW zur Gefahrgutbeauftragtenverordnung – Gb-Rili-THW). Dort sind auch unter Punkt 6 die Organisation und die Ausbildung der SVP geregelt. Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet und neu aufgelegt, da einige der Verweise wegen Änderungen in den zu Grunde gelegten Vorschriften und Gesetzen nicht mehr stimmen.
Zusätzlich enthält auch die „Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (StAN)“ des THW die Aufgabenbeschreibung der SVP. Danach sind sie zuständig für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften im OV und beraten die Führungskräfte aber auch jede Helferin oder Helfer bei der Handhabung der Gefahrgüter. Dazu gehört auch, sicherzustellen, dass diese nur in zugelassenen und entsprechend gekennzeichneten Verpackungen/Behältnissen transportiert werden. Demnach sind auch Sicherheitsverstöße und etwaige Sicherheitsmängel mit dem OB zu besprechen und ggf. an die „Beauftragte Person Gefahrengut-Geschäftsführerbereich (BPG-GFB)“ zu melden.
Des Weiteren gibt es eine Rundverfügung des THW (003/2013) in der der Transport von Gefahrgütern im THW unter Anwendung der 1.000 Punkte-Regelung behandelt wird.
Diese Rundverfügung enthält praktische Anweisungen zur Vorgehensweise beim Umgang mit Gefahrgut, sowie in den Anlagen auch eine Berechnungsanleitung für die 1.000 Punkte-Regelung und Hinweise für die Nutzung der elektronischen Berechnungstabelle (Excel-Tabelle mit DropDown-Eingabemöglichkeiten).
4. Block: praktische Übungen
Nach der Kaffeepause gab es dann für die Anwesenden Gelegenheit, unter Anleitung des Referenten das vorgetragene umfangreiche Regelwerk anzuwenden und auch entsprechende Berechnungen im Rahmen der 1.000 Punkte Regelung zu machen.
Wichtig für die praktische Arbeit ist es auch, die Fundstellen für die einzelnen Bestimmungen sowohl in der Bibel der Gefahrgutbeauftragten, dem „ADR“, dem Internet oder im Extranet des THW zu kennen um im Bedarfsfall entsprechendes Wissen abfragen zu können.
Als Fazit kann festgestellt werden:
Trotz des trockenen und sehr komplexen Themas ist es dem Referenten gelungen, daraus eine interessante und lehrreiche Grundschulung zusammen zu stellen. Wer Lust bekommen hat, sich mit der Materie Gefahrgut eingehender zu beschäftigen, hat die Möglichkeit sich für die Fortbildung SVP am 25. 10. 2014 in Mainz anzumelden.